Lisalaunebär
Liebe Frau Bäder, ich habe bei meinem Arbeitgeber eine Halbzeitstelle und bin noch bis September 2019 in Elternzeit. Ich würde allerdings gerne für ein Jahr nur 15 Stunden arbeiten und dann wieder normal halbtags. Der Arbeitgeber prüft das gerade. Wie stehen meine Chancen? Habe ich irgendwelche Rechte? Danke für Ihre Rückmeldung. Herzliche Grüße
Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB
mellomania
wie lange hattest du insgesamt elternzeit? wenn du nur ein jahr hattest könnte der AG dir das verwehren. wenn du zwei jarhe hattest könnest du das dritte jahr dranhängen und in dem jarh eine teilzeit arbeiten. ob das jetzt eine teilzeit von der teilzeit ist oder eine teilzeit von einer vollzeit ist egal. es ist eine teilzeit in eltenrzeit. das müsste gehen. sofern das kind eben schon 2 is...
Lisalaunebär
Insgesamt habe ich 18 Monate Elternzeit. Aber warum ist das nur bei 2 Jahren möglich? Ich bin mir nicht sicher, ob es eine Gesetzesänderung gegeben hat
Felica
Weil man sich bei seiner Erstmeldung der EZ für die ersten 2 Jahre festlegen muss. Du hast deinem AG scheinbar gesagt das du nach 18 Monaten in VZ wiederkommst, er hat entsprechend geplant. Bedeute für dich, er muss einer Verlängerung der EZ nicht zustimmen. Besser wäre es gewesen bei der Erstmeldung zu sagen, ich plane 24 Monate EZ zu nehmen, davon 18 Monate daheim zu bleiben und dann danach mit 15 Stunden wieder einzusteigen innerhalb der EZ. Dem hätte der AG nichts entgegen zu setzen gehabt außer er kann nachweislich darstellen das er keine TZ-Stellen hat. In dem Falle müsste er das OK geben das du in der EZ auch woanders arbeiten darfst. Hat er jetzt nichts, muss er nur der Verlängerung der EZ widersprechen. Dann hast du nur die Optionen entweder wieder VZ zu arbeiten, zu kündigen oder deinen vertrag dauerhaft auf TZ zu ändern. Ohne den Schutz der EZ.
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Hallo! Wenn ich noch Urlaub von vor den Schwangerschaften habe, den ich nicht nehmen konnte und nun mit einer teilzeitstelle beginne, darf ich den alten Urlaub direkt im anschluß an meine Erziehungszeit nehmen und erst nach dessen Ablauf ( bei mir immerhin fast 4 Wochen) die Arbeitszeit verringern, sodass ich noch im Urlaub voll bezahlt werde?
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