Hallo,
ist es rechtlich möglich, seinen Urlaub bis nach dem Erzeihungsjahr aufzuheben. Also ich würde Ende Juli in Mutterschutz und dann für 1 Jahr Elternzeit nehmen. Kann ich meine Resturlaubstage aufheben?
Danke!
Mitglied inaktiv - 17.04.2007, 12:11
Antwort auf:
Urlaub aufheben?
Hallo,
ja,bis zum Jahr nach dem Ende des EU.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2007
Antwort auf:
Urlaub aufheben?
Ja, durch Elternzeit verfällt kein Urlaub, auch wenn viel AG das anders "kennen".
Du hast Urlaubsansperuch inkl. bis ca. Oktober, das nur am Rande :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 17.04.2007, 12:36