Guten Tag,
ich würde mich sehr über Ihre Hilfe freuen. Mich würde sehr interessieren, welche Rechte ein Mann hat, wenn man von ihm Unterhalt für ein Kind fordert. (Aus sehr guten Gründen möchte ich eigentlich nichts mehr mit ihm zu tun haben, nur leider ist das Geld sehr knapp)
Vielen Dank schon im Vorraus
Hofer Tanja
Mitglied inaktiv - 29.09.2002, 22:34
Antwort auf:
Unterhalt? Vaterrecht?
Liebe Tanja,
er hat ein Umgangsrecht.
Wenn er aber keinen Unterhalt zahlt, obwohl er dies per Gericht muss und auch kann, können Sie ihn anzeigen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.10.2002
Antwort auf:
Unterhalt? Vaterrecht?
mir gehts fast genauso.
ich bin nun schon seit 1jahr mit meinem neuen partner zusammen.
hab mich vor 1,5jahren von dem leiblichen vater meiner tochte(3J+8M)getrennt.
ich bekomme unterhalt von ihm für virginia und möchte auch nichts mehr mit ihm zu tun haben.
anfangs hatte er sich noch gemeldet.
nun aber nicht mehr.
ich kann dir aber sagen, daß unterhalt nichts mit dem umgangsrecht zu tun hat.
ein vater hat ein recht drauf, sein kind zu sehen, auch wenn er nichts zahlt. oder er zahlt und hat ein recht auf sein kind.
Mitglied inaktiv - 30.09.2002, 12:47
Antwort auf:
Unterhalt? Vaterrecht?
...wollte mich nur mal bedanken
Gruß Tanja
Mitglied inaktiv - 01.10.2002, 09:46