Unstimmigkeiten mit geschiedenen Kindsvater bezüglich Verwendung des Unterhaltes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unstimmigkeiten mit geschiedenen Kindsvater bezüglich Verwendung des Unterhaltes

Hallo Frau Bader, ich habe ein großes Problem mit dem Vater meiner Tochter! Wir streiten uns ständig über irgendwelche Dinge! Im Moment geht es vorrangig um das Thema Anziehsachen fürs Kind!!! Früher war es so, dass er mir 2 x pro Jahr 100 EUR gegeben hat und ich ihm von dem Geld Kleidung für unsere Tochter mit eingekauft habe. Diese Kleidung ist dann bei ihm verblieben, bis sie rausgewachsen war! Seit Frühjahr letzten Jahres zahlt er mir dieses Geld nicht mehr und ist nun sogar der Meinung, dass ich von dem Unterhalt, den er zahlen muß, Anziehsachen für sie kaufen soll, die weiterhin bei ihm bleiben soll wie zuvor! Ich teile diese Auffassung nicht! Ich lebe von HartzIV und die ARGE rechnet mir die Differenz zum Anspruch des Kindes als Einkommen an! Das versteht ihr Vater nicht! Ich habe für unsere Tochter nur 250 EUR monatlich zur Verfügung! Und davon muß ich Essen, Schulsachen, Bekleidung etc. kaufen! Da kann er doch nicht von mir verlangen, dass ich ihn mitversorge! oder doch? Bin ich dazu verpflichtet, den Bedarf an Bekleidung meiner Tochter auch abzudecken, wenn sie bei ihrem Vater ist? Sie ist bei ihrem Vater an ca. 3 Tagen in der Woche und schläft auch 3 Nächte in der Woche dort! Ich habe mich einfach darüber geärgert, dass ich Sachen für meine Tochter kaufe, ihr diese anziehe wenn sie zu ihrem Vater geht und wiedersehen tue ich die Sachen erst, wenn sie ihr nicht mehr passen und der Vater sie aussortiert hat! Zudem wollte er diese Sachen auch noch ohne mein Einverständnis an seine Schwester verleihen, obwohl ich das bezahlt habe! Ich hoffe, Sie können mir die rechtliche Seite darlegen, damit ich zukünftig weiß, wie ich mich verhalten soll! Herzliche Grüße Khadi

Mitglied inaktiv - 11.11.2009, 18:57



Antwort auf: Unstimmigkeiten mit geschiedenen Kindsvater bezüglich Verwendung des Unterhaltes

Hallo, wenn er Sachen haben möchte, die bei ihm bleiben, muss er die selber kaufen. Grds. haben Sie zwar keinen Anspruch auf Geld für Kleidung, er darf die Sachen aber auch nicht dort behalten Liebe Grüsse, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.11.2009



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