Sehr geehrte Frau Bader, derzeit wohnen wir im Ausland - die ursprüngliche Entsendungszeit meines Partners entspricht zufällig genau der meines Erziehungsurlaubes. Jetzt soll die Entsendungszeit noch um ein paar Monate über den Erziehungsurlaub hinaus ausgedehnt werden. Da wir beide für die gleiche Unternehmensgruppe arbeiten, wurde mir für diese Zeit "unbezahlter Urlaub" angeboten. Muß ich bei dieser Regelung irgendetwas in Bezug auf Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung etc. beachten? Bestände evtl. auch die Möglichkeit, den Erziehungsurlaub zu verlängern (ich bekomme kein Erziehungsgeld vom Staat)? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort Anne Maerz
Mitglied inaktiv - 28.10.2001, 15:49