Frage: Umzug bei gemeinsamem Sorgerecht

hallo, wir haben im monment folgendes problem: die exfrau meines mannes wohnt mit ihrem gemeinsamen kind(12) in krefeld, wir wohnen in bonn. nun will sie ohne seine einwilligung nach münchen ziehen und das jugendamt behauptet das wäre in ordnung. das kann ich mir nur überhaupt nicht vorstellen da er sein kind ja garantiert nicht mehr alle 14 tage sehen könnte geschweigedenn bei elternsprechtagen, arztterminen etc. anwesend sein könnte was ja bei gemeinsamem sorgerecht normal ist. darf sie das wirklich so ohne weiteres machen und an wen kann man sich damit wenden??? vielen dank im vorraus! mfg daniela

Mitglied inaktiv - 26.06.2003, 11:24



Antwort auf: Umzug bei gemeinsamem Sorgerecht

Hallo, Ein geplanter Umzug berührt die Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Bei gemeinsamer Sorge haben beide Elternteile dieses Recht, d.h. ein Umzug kann nur mit Zustimmung des anderen Elternteils stattfinden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2003



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