Um stellung von Vollzeit auf Teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Um stellung von Vollzeit auf Teilzeit

Hallo, Was kann der Arbeitgeber alles im Rahmen der Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit im Arbeitsvertrag ändern (bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber, ca. 2000 Mitarbeiter) ? Wird nur Arbeitszeit, das Gehalt und der Urlaub prozentual runtergerechnet ? Kann der AG verlangen, daß man einem anderen Gehaltsmodell (bisher Fix-Gehalt, dann variables Gehalt) zustimmt ? Daß Überstunden ab dem Teilzeitvertrag mit dem Gehalt ganz oder teilweise abgegolten sind ? In der Firma gibt es Vollzeitkräfte mit und ohne Fixgehalt, mit und ohne variables Gehalt , mit und ohne Überstunden inclusive. Welche Rolle spielt es, wenn man zwischen der Vollzeitbeschäftigung und der gewünschten Teilzeit im Rahmen der Elternzeit mit reduzierter Stundenzahl gearbeitet hat und genau in diesem Umfang nun als dauerhafte Teilzeitkraft weiterarbeiten möchte ? Kann man dann verlangen, daß der Vertrag entsprechend dem befristeten Teilzeitvertrag während der Elternzeit umgestellt wird ? Vielen Danke für die Hilfe !

Mitglied inaktiv - 21.02.2005, 11:28



Antwort auf: Um stellung von Vollzeit auf Teilzeit

Hallo, alles muss gleich bleiben (Lohn etc. prozentuell), nur die Zeit wird geändert. Achten Sie auf die Dauer des Vertrages. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.02.2005



Antwort auf: Um stellung von Vollzeit auf Teilzeit

Könnten Sie mir vielleicht noch sagen wo und in welchem Gesetz dies zu finden ist (falls mein AG es nicht glaubt) ? Danke für die Hilfe und die Auskunft !

Mitglied inaktiv - 23.02.2005, 07:31



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