Übertragung der Aufsichtspflicht bzw. des Sorgerechts

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Übertragung der Aufsichtspflicht bzw. des Sorgerechts

Mein Bruder ist 13 und meine Mutter allein sorgeberechtigt. Nun soll sie für einige Zeit in Kur gehen. Meine Frage ist: Wo darf mein Bruder in der Zeit untergebracht werden? Bei Freunden, Verwandten? Darf ich ihn als volljährige Schwester auch in ihrer Wohnung beaufsichtigen? Vielen Dank schon mal!

Mitglied inaktiv - 19.01.2016, 22:08



Antwort auf: Übertragung der Aufsichtspflicht bzw. des Sorgerechts

Hallo, ja, das ist möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2016



Antwort auf: Übertragung der Aufsichtspflicht bzw. des Sorgerechts

Solange er versorgt ist und nix passiert interessiert das keinen. Deine Mutter hat das Sorgerecht und entscheidet selbst wo er gut aufgehoben ist. Sie ist ja nicht aus der Welt und erreichbar. Krankenkassenkarte zu Dir, Vollmacht für die Schule für diese Zeit und gut.

von Sternenschnuppe am 20.01.2016, 08:28



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