Mein Bruder ist 13 und meine Mutter allein sorgeberechtigt. Nun soll sie für einige Zeit in Kur gehen. Meine Frage ist: Wo darf mein Bruder in der Zeit untergebracht werden? Bei Freunden, Verwandten? Darf ich ihn als volljährige Schwester auch in ihrer Wohnung beaufsichtigen?
Vielen Dank schon mal!
Mitglied inaktiv - 19.01.2016, 22:08
Antwort auf:
Übertragung der Aufsichtspflicht bzw. des Sorgerechts
Hallo,
ja, das ist möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2016
Antwort auf:
Übertragung der Aufsichtspflicht bzw. des Sorgerechts
Solange er versorgt ist und nix passiert interessiert das keinen.
Deine Mutter hat das Sorgerecht und entscheidet selbst wo er gut aufgehoben ist.
Sie ist ja nicht aus der Welt und erreichbar.
Krankenkassenkarte zu Dir, Vollmacht für die Schule für diese Zeit und gut.
von
Sternenschnuppe
am 20.01.2016, 08:28