Übergang befristeter-unbefristeter Arbeitsvertrag - Schwanger - Kündigung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Übergang befristeter-unbefristeter Arbeitsvertrag - Schwanger - Kündigung?

Nach zweijähriger befristeter Anstellung wurde diese nun in eine unbefristete Anstellung umgewandelt - Beginn Mitte Mai 2010. Jetzt habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Ärztin sagte, mit feststellen der "intakten Schwangerschaft" - Ende April also noch vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages - muss ich den Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen. Würde ich dies meinem Arbeitgeber erst nach Beginn des unbefristeten Arbeitsvertrages (Mitte Mai 2010) mitteilen und es käme zu einen Prozess vor dem Arbeitsgericht wäre die Ärztin dazuverpflichtet auszusagen, dass die intakte Schwangerschaft bereits Ende April festgestellt wurde. Darf sie das? Meine andere und wichtigere Frage: wenn ich jetzt schon Ende April meinem Arbeitgeber mitteile, dass ich schwanger bin, kann er den unbefristeten Vertrag jetzt noch zurückziehen bzw. kündigen? Oder besteht da für mich jetzt schon ein gewisser Kündigungsschutz? Wenn er mir dann kündigt, muss ich ja sofort zum Arbeitsamt gehen, würde ich da ein Problem bekommen, da ich ja nicht diese 3 Monate einhalte? Eine Freundin meinte, ich muss den Arbeitgeber nicht vor drei Monaten Schwangerschaft mitteilen, dass ich schwanger bin, schließlich kann in den ersten drei Monaten noch viel passieren. Wann muss ich meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft nun wirklich mitteilen?

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 09:13



Antwort auf: Übergang befristeter-unbefristeter Arbeitsvertrag - Schwanger - Kündigung?

Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Die Ärztin unterliegt im übrigen der Schweigepflicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.04.2010



Antwort auf: Übergang befristeter-unbefristeter Arbeitsvertrag - Schwanger - Kündigung?

du könntest sogar bei einem Einstellungsgespräch lügen, wenn Du schon SS wärest. Allerdings ist das vielleicht für die spätere Zusammenarbeit nicht unbedingt positiv. Ich würde tatsächlich warten, bis der Festvertrag unterschrieben ist. Es gibt keine "Mitteilungspflicht" ab wann man den AG von einer SS unterrichten muß.... allerdings kann der AG Dich dann auch nicht "shcützen", wenn Du mit Chemikalien arbeiten mußt oder evtl schwer heben mußt. Eine schöne Kugelzeit LG Peeka, die Ihre SS damals erst in der 19. SSW mitgeteilt hatte

Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 10:46



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