Guten Tag, Ich schrieb vor einigen Wochen schonmal und brauche nochmal Ihren Rat.
Arbeitslos geworden 15ssw.
Jobzusage erhalten in ssw 21 Erzieherin
Kitplatz für großes Kind wegen jobzusage erhalten, Eingewöhnung beendet.
Arbeitsvertrag wird nun zugeschickt, 21.3. Ist erster Arbeitstag. Auch an diesem Tag ist meine Einstellungsuntersuchung beim Betriebarzt.
A) Den Vertrag schicke ich am besten per Einsendeschreiben zurück, richtig?
B) Wann erzählen das ich schwanger bin? Bisher nicht getraut. Vor oder nach Betriebarzt?
C) im Vertrag steht das der unbefristete Vertrag nur gültig ist bei gesundheitlicher Eignung. Sollte ich ein BV bekommen, ist der Vertrag dann ungültig?
P.s. Falls andere Mitglieder kommentieren möchten bitte ich darum Abstand zu nehmen persönliche Meinungen zu äußern ob es nun moralisch gut ist oder nicht die Schwangerschaft bisher nicht erzählt zu haben.
Liebe Grüße
von
Hanna Alva
am 13.03.2023, 21:08
Antwort auf:
schwanger Arbeitsvertrag eignungsuntersuchung 26ssw
Hallo,
A. Jap
B. Beim Betriebsarzt
C. Nein, eine Schwangerschaft darf nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages führen
Ich habe hier keine moralischen Probleme.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2023
Antwort auf:
schwanger Arbeitsvertrag eignungsuntersuchung 26ssw
Niemand ist verpflichtet, eine Schwangerschaft (zu einem bestimmten Zeitpunkt) mitzuteilen.
Ich meine allerdings, dass der BA sicher deine Schwangerschaft bemerken wird - spätestens also am 1. AT wirst du das wohl nicht mehr verheimlichen können.
Wenn du deinen AV vorher unterschrieben zurück geschickt hast, kann dieser doch eh nicht wg. der - dann bekannten - Schwangerschaft wieder aufgehoben werden.
Bzgl. des BV´s: ein BV setzt grundsätzliche Arbeitsfähigkeit voraus. Bescheinigt der BA diese, kann der Vertrag ja nicht nicht zustande kommen.
Ein BV muss dann ja der AG prüfen - nachdem deine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit festgestellt wurde.
von
suityourself
am 14.03.2023, 08:47