schwanger Arbeitsvertrag eignungsuntersuchung 26ssw

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: schwanger Arbeitsvertrag eignungsuntersuchung 26ssw

Guten Tag, Ich schrieb vor einigen Wochen schonmal und brauche nochmal Ihren Rat. Arbeitslos geworden 15ssw. Jobzusage erhalten in ssw 21 Erzieherin Kitplatz für großes Kind wegen jobzusage erhalten, Eingewöhnung beendet. Arbeitsvertrag wird nun zugeschickt, 21.3. Ist erster Arbeitstag. Auch an diesem Tag ist meine Einstellungsuntersuchung beim Betriebarzt. A) Den Vertrag schicke ich am besten per Einsendeschreiben zurück, richtig? B) Wann erzählen das ich schwanger bin? Bisher nicht getraut. Vor oder nach Betriebarzt? C) im Vertrag steht das der unbefristete Vertrag nur gültig ist bei gesundheitlicher Eignung. Sollte ich ein BV bekommen, ist der Vertrag dann ungültig? P.s. Falls andere Mitglieder kommentieren möchten bitte ich darum Abstand zu nehmen persönliche Meinungen zu äußern ob es nun moralisch gut ist oder nicht die Schwangerschaft bisher nicht erzählt zu haben. Liebe Grüße

von Hanna Alva am 13.03.2023, 21:08



Antwort auf: schwanger Arbeitsvertrag eignungsuntersuchung 26ssw

Hallo, A. Jap B. Beim Betriebsarzt C. Nein, eine Schwangerschaft darf nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages führen Ich habe hier keine moralischen Probleme. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2023



Antwort auf: schwanger Arbeitsvertrag eignungsuntersuchung 26ssw

Niemand ist verpflichtet, eine Schwangerschaft (zu einem bestimmten Zeitpunkt) mitzuteilen. Ich meine allerdings, dass der BA sicher deine Schwangerschaft bemerken wird - spätestens also am 1. AT wirst du das wohl nicht mehr verheimlichen können. Wenn du deinen AV vorher unterschrieben zurück geschickt hast, kann dieser doch eh nicht wg. der - dann bekannten - Schwangerschaft wieder aufgehoben werden. Bzgl. des BV´s: ein BV setzt grundsätzliche Arbeitsfähigkeit voraus. Bescheinigt der BA diese, kann der Vertrag ja nicht nicht zustande kommen. Ein BV muss dann ja der AG prüfen - nachdem deine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit festgestellt wurde.

von suityourself am 14.03.2023, 08:47



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