Mein Kind wird im Dezember 2019 ein Jahr, offiziell bin ich bis dahin in Elternzeit. Jetzt haben wir die Zusage für einen Kitaplatz ab dem 1.8.19. Das heißt, unser Kind ist noch U 1.
Muss ich zu diesem Zeitpunkt bereits wieder arbeiten oder gibt es eine Übergangsfrist?
Und was genau heißt "eine Erwerbstätigkeit aufnehmen " § 24 SGB VIII?
von
Nordlicht1974
am 18.03.2019, 12:53
Antwort auf:
U1 Kind Kitaplatz
Hallo,
einen Anspruch haben Sie erst ab dem ersten Geb.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2019
Antwort auf:
U1 Kind Kitaplatz
Warum solltest Du wieder arbeiten müssen, nur weil Dein Kind in der KiTa ist? Es gibt genug Mütter, die daheim sind, obwohl mind. 1 Kind in der KiTa. Ist doch nicht verboten. Du brauchst doch eh auch Zeit für die Eingewöhnung. Du kannst ja nicht da an einem Tag auftauchen, das Kind jemanden in den Arm drücken und gehen.
Arbeiten "musst" Du wieder, wenn deine EZ endet.
von
basis
am 18.03.2019, 14:20
Antwort auf:
U1 Kind Kitaplatz
Vielleicht meint sie, ob sie arbeiten muss, um Anspruch auf den Platz zu haben. Der reine Rechtsanspruch wäre ja erst ab 1 und vielleicht sieht der Vertrag mit der Kita vor, dass eben nur arbeitende Eltern einen Platz bekommen oder bevorzugt werden.
von
Tini_79
am 18.03.2019, 14:52
Antwort auf:
U1 Kind Kitaplatz
Genau, einen Rechtsanspruch hat man erst, wenn das Kind ein jahr alt ist. Das heißt, zwischen Betreuungsbeginn und dem 1. Geburtstag liegen vier Monate. Hatte jemand von euch das auch so?
von
Nordlicht1974
am 18.03.2019, 20:23
Antwort auf:
U1 Kind Kitaplatz
Meine Kinder kamen beide U1 in die Krippe und es hat niemanden interessiert. Wir haben einen Vertrag mit der KiTa gehabt und fertig. Wie alt das Kind konkret war, war irrelevant. Das wäre es vielleicht bei der Platzvergabe gewesen, wenn wir auf der Warteliste gewesen wären. Aber sobald der Platz zugesagt und Vertrag unterschrieben war, konnte der Arbeitsstatus der KiTa egal sein.
Ich habe von Gemeinden gehört, die in dem Fall einen höheren Anteil an den Elternbeiträgen verlangt haben. Aber wenn Du einen Vertrag mit der KiTa machst, dann gilt der und das, was da drinnen steht. Was da und in der KiTaordnung konkret steht, wissen wir nicht. Ggf wird für die vier Monate auch kein VZplatz genehmigt werden, sondern nur vier Stunden. Das entscheidet die Gemeinde.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem KiTa-Vertrag steht, dass beide Elternteile arbeiten müssen. Dann mussten ja alle Geschwisterkinder komplett aus den KiTas genommen werden, wenn Mama in EZ mit Kind2 ist. Oder es darf auch niemand arbeitslos werden. Der/die bräuchte den Platz ja sogar um arbeitssuchend gemeldet zu sein.
Man hat halt keinen Anspruch darauf vor Ü1 auch tatsächlich einen Platz zu bekommen. Und das kann blöd ausgehen bei Dezemberkindern, wenn die eben von der KiTa U1 abgelehnt werden und die KiTa aber nur zum KiTajahr aufnimmt.
von
basis
am 18.03.2019, 20:39
Antwort auf:
U1 Kind Kitaplatz
Danke, du machst mir Hoffnung. Denn mir würde gesagt, dass beide Eltern arbeiten müssen!
Andernfalls zahlt das Jugendamt seinen Anteil nicht. Nur habe ich ein Jahr Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angemeldet.
von
Nordlicht1974
am 19.03.2019, 08:53
Antwort auf:
U1 Kind Kitaplatz
Wie gesagt, das kommt halt auf die Gemeinde an, wie die damit umgeht. Ich kenne welche, die haben einen höheren Beitrag gefordert U1. Unsere macht das nicht. Sie zahlt für jedes Kind in Betreuung. Allerdings sind hier die Kinder auch meistens maximal 2 Monate vor dem ersten Geburtstag in der Krippe, weil bei uns unterjährig aufgenommen wird.
Da wäre aber am Besten, Du fragst da einfach mal direkt beim Jugendamt nach, wie das bei Euch gehandhabt wird.
von
basis
am 19.03.2019, 11:23