Guten Abend Frau Bader,
Ich hätte eine Frage. Wir haben 2 Wohnungen und sind fast 50/50 in beiden Wohnungen.
Für die Zweitwohnung zahlen wir natürlich auch eine hohe Steuer.
Bedeutet das, dass wir das Recht haben uns in beiden Orten für einen Kitaplatz anzumelden...also einmal benutzen wir die eine Addresse und dann auch die Andere Addresse beim anderen Ort? Oder darf man nur die Addresse vom 1.Wohnsitz verwenden?
Danke
Mfg
von
Sulin81
am 05.02.2023, 19:18
Antwort auf:
Zweitwohnung Kitaplatz
Hallo,
entscheidend ist der Hauptwohnsitz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2023
Antwort auf:
Zweitwohnung Kitaplatz
Klar. Einen der beiden Plätze werdet ihr aber voll privat zahlen müssen. Ohne Zuschüsse von der Gemeinde. Da dürfte extrem teuer werden. Keine der Gemeinden kann den Platz ja noch einmal besetzen. Das ihr zwei Plätze nur halb nutzt - euer Problem.
von
Neverland
am 05.02.2023, 19:52
Antwort auf:
Zweitwohnung Kitaplatz
Und euer Kind ist auch an beiden Wohnorten gemeldet?
von
cube
am 05.02.2023, 20:18
Antwort auf:
Zweitwohnung Kitaplatz
Wenn ihr einen Hauptwohnsitz habt, gilt diese Adresse auch als die Hauptadresse und euer Kind hat dort Anspruch auf einen KiGa-Platz.
Meines Wissens nach wird grundsätzlich nur 1 Platz bezuschusst.
Und: ich bin mir sehr sicher, dass kaum eine KiTa sich darauf einlassen wird - ob bezahlt oder nicht - ein Kind nur ab und zu mal da zu haben, weil es sonst eben in einen anderen KiGa geht. Unter pädagogischem Aspekt ist dieses Hin-und-Her nicht so super und würde wohl eher deswegen auch abgelehnt.
Kann ich mir allerhöchstens bei einem Wechselmodell vorstellen, wo es nicht anders möglich ist, als 2 Kitas zu haben.
von
cube
am 06.02.2023, 12:26