Hallo Fr. Bader, Sie haben meine Frage nicht ganz beantwortet - Wenn ich mit meinem AG für den EZ einen neuen Arbeitsvertrag, ersetzt dieser dann den alten? - oder läuft der alte weiter? - Und vor allem: behalte ich weiterhin einen Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung nach der Elternzeit, oder kann mein AG mir vorschreiben, weiterhin TZ zu arbeiten ? Danke und Gruss, colombe