Hallo Frau Bader, ich möchte gerne Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Meine Tochter ist am 11.12.2017 geboren. Ich bin jetzt ein Jahr zuhause geblieben und arbeite jetzt seit 16.01.2019 nach Abbau von Resturlaub und Überstunden wieder. Ab wann muss eigentlich der Teilzeit in Elternzeitvertrag laufen, dass ich den rund 0,5 Rentenpunkt für meine nichtselbstständige Tätigkeit und 1 Rentenpunkt für meine Kindserziehung bekomme. Muss der Vertrag nahtlos ab dem 11.12.2018 dann laufen, damit das mit den Rentenpunkten so klappt oder geht es auch zum 15.01.2019 und ich bekomme trotzdem für das Jahr 2019 die rund 1,5 Rentenpunkte? Wäre lieb wenn sie mir helfen könnten. LG Mandy
von Medy161 am 17.01.2019, 10:27