Hallo, ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt u nach einem Jahr wieder angefangen in TZ zu arbeiten. Mein AG konnte mir keine Stelle in dem alten Bereich anbieten, da hier laut meinem AG eine TZ nicht möglich war (Beratung mit eigenem Kundenstamm in einer Bank). Da ich eine andere Stelle nun habe, habe ich auch eine schlechtere Bezahlung. War dies rechtens? Nun soll ich erneut versetzt werden u weiss, dass die Kollegen weitaus mehr als ich verdienen. Habe ich Anspruch auf eine Erhöhung, weil ich nun wieder in Richtung meiner alten Qualifikation gehe? Vielen Dank
von teilzeitmami33 am 01.05.2012, 19:57