Hallo Frau Bader! Ich bin bis Oktober 2014 in Elternzeit(3 Jahre). Jetzt bin ich erneut schwanger (ET 04.05.13). Da ich meine erste Elternzeit zum 22.03.13 beende, wegen erneutem Mutterschutz, (Mutterschutz von 23.03.13-29.06.13) steht mir dann erneut Urlaubsanspruch für diese Zeit zu? Ich habe außerdem noch 17 Tage Resturlaub aus der Zeit vor dem Mutterschutz 2011. Könnte ich diesen, plus eventuell den erneuten Urlaub aus Mutterschutz, auch noch vor diesem Mutterschutz + nochmalige Elternzeit bis 2016 nehmen? LG tabby1
von tabby1 am 22.01.2013, 07:58