Hallo,
ich habe als Teilzeitkraft eine knappe halbe Stelle. Meine Tochter hat "besonderen Bedarf" und soll jetzt innerhalb von 2 Jahren zum 2.Mal in eine Rehaklinik. Dort soll ich als Begleitung mit aufgenommen werden.
Beim ersten Mal habe ich Sonderurlaub bekommen als Begeleitung. Mein Mann hat die kleine Tochter und den Haushalt übernommen, ebenfalls mit SOnderurlaub.
Dieses Jahr würde ich wieder begleiten. Da diese Maßnahme nur während der Sommerferien laufen kann ( Klinik hat keine Schule), will mein AG mir den Sonderurlaub nicht geben.
Wie ist die rechtliche Lage?
Vielen Dank,
Viviane
von
Viviane28
am 16.01.2013, 22:19
Antwort auf:
Sonderurlaub für Klinikbegleitung verweigern?
Hallo,
die wesentliche Frage ist, bei wem die Kur beantragt worden ist. Meistens bei der Bundesversicherungsanstalt.
in der Zeit kriegt man keinen Lohn, sondern Lohnersatzleistungen.
Bei
http://www.kur.org/websiteverwaltung/downloads/pdf/Faq/faqs.pdf steht das alles. Und eine Telefonnr., wo man umsonst anrufen kann, um sich beraten zu lassen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2013
Antwort auf:
Sonderurlaub für Klinikbegleitung verweigern?
habe ich das richtig verstanden dass deine Tochter eine Rehakur macht und du als Begleitperson mitfahren sollst? Läuft die Kur über den Rententräger dann musst du doch dafür keinen Sonderurlaub nehmen, dann zahlt der Rententräger für die Zeit deinen Lohn. Meine Freundin war jetzt mit ihrer Tochter 4 Wochen zur Reha da hat das Problemlos funktioniert.
von
Julisa
am 17.01.2013, 09:18