Hallo Frau Bader, ich habe einen unbefristeten Vertrag im öffentlichen Dienst und möchte mich im Anschluss an meine Elternzeit für 5 Jahre beurlauben lassen. Dies wurde von meinem AG auch schon mündlich zugesichert. Nun meine Fragen: - kann ich während dieses Sonderurlaubs eine geringfügige Beschäftigung ausüben? - laut meinem AG würde ich nach dem 5jährigem "Urlaub" eine Stufe zurückgruppiert werden. Stimmt dies? - kann der Sonderurlaub in gegenseitigem Einvernehmen auch vorher beendet werden, falls sich eine passende Teilzeitbeschäftigung ergeben sollte? -Was muss ich sonst noch bei Sonderurlaub im öffentlichen Dienst beachten? Danke!
von _Tina_ am 12.07.2013, 20:25