Frage: Sonderurlaub Öffentlicher Dienst

Hallo Frau Bader, ich habe einen unbefristeten Vertrag im öffentlichen Dienst und möchte mich im Anschluss an meine Elternzeit für 5 Jahre beurlauben lassen. Dies wurde von meinem AG auch schon mündlich zugesichert. Nun meine Fragen: - kann ich während dieses Sonderurlaubs eine geringfügige Beschäftigung ausüben? - laut meinem AG würde ich nach dem 5jährigem "Urlaub" eine Stufe zurückgruppiert werden. Stimmt dies? - kann der Sonderurlaub in gegenseitigem Einvernehmen auch vorher beendet werden, falls sich eine passende Teilzeitbeschäftigung ergeben sollte? -Was muss ich sonst noch bei Sonderurlaub im öffentlichen Dienst beachten? Danke!

von _Tina_ am 12.07.2013, 20:25



Antwort auf: Sonderurlaub Öffentlicher Dienst

Hallo, lesen Sie mal hier: http://www.vkm-baden.de/infothek/sondurlb.htm Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.07.2013



Antwort auf: Sonderurlaub Öffentlicher Dienst

Die Zurückgruppierung kenne ich auch. Bedenke dass nach dem Sonderurlaub die Zusatzleistungen weg sein könnten wie Einzahlungen in die ZVK etc.

von Pamo am 12.07.2013, 21:06



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