Liebe Frau Bader, Ich habe den Vertrag mit Fitnessstudium abgeschlossen für 2 Jahren, wo die Kinderbetreuung angeboten war. Nach 1,5 Jahren hat das Studium das Kinderzimmer aufgelöst aufgrund mangelnde Nutzung. Aber gerade deswegen habe ich mich für das Fitnesscenter entschieden, weil ich alleinerziehende Mutter bin. Es gibt für mich keine Möglichkeit das Kind an Omas&Opas abzugeben. Daher kann ich das Fitnesscenter nicht mehr nutzen. Leider ist die Kinderbetreuung nicht vertraglich angeboten, ich habe nur den Kursenplan an dem Datum des Vertragsabschlusses wo die Zeiten der Kinderbetreuung auch schriftlich erwähnt worden sind. Habe ich dann das Recht den Vertrag außerordentlich zu Kündigen? Das Studium sagte nein. Vielen Dank für die Hilfe! Viele Grüße Olga
Mitglied inaktiv - 12.01.2011, 10:50