Hallo Frau Bader, ich bin freiberuflich tätig und privat versichert. Habe auch eine Krankentagegeldversicherung, die nach 6Wochen Arbeitsunfähigkeit zahlt. Nun meine Frage anhand eines Beispiels: Wenn mir mein FA 4 Wochen vor der Geburt eine AU-Bescheinigung ausstellen würde und diese 12 Wochen laufen würde, würde ich in einem solchen Fall auch nach 6 Wochen für die verbleibenden 6 Wochen Krankentagegeld bekommen (gilt eine Krankentagegeldversicherung grundsätzlich auch im Zusammenhang mit SS / Geburt)? Und meine zweite -eigentlich wichtigste Frage- ist: Was passiert, wenn ich innerhalb dieser AU-Frist trotzdem mal tageweise arbeiten (und natürlich dann auch eine Rechnung stellen) würde? Wird dadurch die AU unterbrochen und mein Anspruch auf das Krankentagegeld geht verloren? Noch eine Anmerkung: In meinem Versicherungsvertrag steht nichts explizit zu solchen Fällen drin. Und bei der KK nachfragen möchte ich eigentlich auch nicht - nicht, dass die "hellhörig" werden und mir nachher noch irgendwas "unterstellen" wollen, wenn dieser Fall tatsächlich eintritt. Im Voraus bereits vielen Dank für die Beantwortung dieser -wahrscheinlich ziemlich speziellen- Frage! Gruß Sylvi
Mitglied inaktiv - 24.10.2002, 10:26