Hallo, ich erhalte für das erste Lebensjahr meines Sohnes das komplette Erziehungsgeld von 307€. Ich würde mich gerne selbständig machen und ein Gewerbe anmelden. Inwiefern wirkt sich das auf das ERziehungsgeld aus? Wie sind die Einkommensgrenzen für Erziehungsgeld im 2. LJ des Kindes? Vielen Dank für Ihre Antwort Martina
Mitglied inaktiv - 05.07.2003, 07:03