Frage:
Schwangerschaft,arbeitslos,umziehen
Hallo Frau Bader,
ich bitte schön um Antwort. Ich arbeite jetzt bis 15.11.2018 als saisonkraft, also befristene Vertrag. Ich habe jetzt gemerkt, dass ich Schwanger bin. Ab Nowember muss ich Arbeitsamt gehen. Saisonbetrieb fängt wieder ab Januar an und das ich wäre schon 5-6.Monat Schwanger. Keine Chance zurück kommen und Zimmer putzen. Bekomme ich Arbeitslosgeld? Und wenn ich nach Tschechien umziehen will - kann man Mutterschaftsgeld beziehen auch nach Tschechien?
Muss ich in Deutschland anmelden bleiben?
Ich danke Ihnen für Antwort.
von
ivikd
am 22.08.2018, 09:54
Antwort auf:
Schwangerschaft,arbeitslos,umziehen
Hallo,
1. Wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen bekommen Sie auch kein Arbeitslosengeld
2. Wenn Sie nach Tschechien umziehen bekommen Sie kein KG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.08.2018
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Schwangerschaft,arbeitslos,umziehen
auch kein Arbeitslosengeld bekommen. Das mit dem Mutterschaftsgeld weiß ich nicht. Allerdings ist der Vater des Kindes für Dich und das Kind unterhaltspflichtig.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 22.08.2018, 12:36
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Schwangerschaft,arbeitslos,umziehen
warum kann man schwanger keine zimmer putzen? verstehe ich irgendwie nicht...
von
mellomania
am 22.08.2018, 12:53
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Schwangerschaft,arbeitslos,umziehen
Weil es unwahrscheinlich ist das sie schwanger einen neuen Job bekommt. Irgendwann sieht wohl auch der letzte den Bauch und denkt sich seinen Teil
von
Felica
am 22.08.2018, 13:55
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Schwangerschaft,arbeitslos,umziehen
Melde dich auf jeden Fall jetzt schon beim Amt. Das musst du eh 3 Monate vor auslaufen des Vertrages. Schau das du möglichst jetzt in der Frühschwangerschaft wenn man noch nichts sieht einen neuen Job bekommst. Völlig egal was, Hauptsache du hast einen Job. Das du schwanger bist darf der AG dich nicht fragen und du musst auch nichts sagen. Also nutze die zeit bis man was sieht. Wegen Probezeit musst du dir keinen Stress machen, weil die gilt für eine Schwangere nicht mehr sobald der AG von de Schwangerschaft weiß. Du darfst dir aber nicht zuschulden kommen lassen.
Ob und in welchem Umfang du Geld bekommst wenn du in Tschechen lebst kann ich dir nicht sagen. Denke aber eher nicht.
von
Felica
am 22.08.2018, 14:01
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Schwangerschaft,arbeitslos,umziehen
Hallo, ich danke Ihnen für Antworten. Ja, wenn bist du schon in 6.Monat ist schwer alles zu tragen(Körbe mit alle Wäsche...), wenn hast du ZB im Hotel kein Aufzug,hotelwascherei...-das ist Antwort wegen WARUM NICHT ZIMMER PUTZEN WENN SCHWANGER.
Sonst ich danke für Antwort von allen.
von
ivikd
am 23.08.2018, 20:30
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Schwangerschaft,arbeitslos,umziehen
Für Felica: Ich danke dir für Rat, ja melde ich mich auf Amt. Das ist klar, bin ich schon lange Zeit in Deutschland, habe am Juni 2018 Job gewechselt und war Saison vereinbart,dann wieder ab Januar, so war vereinbart. Ich lebe in Deutschland, zahle Miete, aber mit suchen neuen Job bin ich nicht sicher, weil dann kann man sagen, dass nicht korrekt von mir oder Betrug ist,oder?
Ja, und wer hat geschrieben, dass Vater kann man auch besorgen - ist Wahrheit aber Baby kostet viel Geld...
Nochmal danke schön...Ich denke auch nicht, dass ich in Tschechien was bekomme. Nur gleich elterngeld...Sowieso werde ich dann gleich suchen Nebenjob oder Hausjob :-)
von
ivikd
am 23.08.2018, 20:42
Antwort auf:
Schwangerschaft,arbeitslos,umziehen
schwer alles zu tragen(Körbe mit alle Wäsche...), wenn hast du ZB im Hotel kein Aufzug,hotelwascherei..
Dann kann dein Arbeitgeber dich immer noch in der Hotelwäscherei mit Wäsche falten einsetzen, oder zu zweit im Team mit Zimmerreinigung. Nur nicht alleine. Außerdem gibt es auch Hotels mit Aufzügen und die Reinigungskräfte fahren die Wäsche auf Rollwagen durch das Hotel, genauso wie auch die Putzwagen. Im Zweierteam ist das zu machen. Deswegen brauchst du dich nicht arbeitslos zu melden.
Mitglied inaktiv - 23.08.2018, 20:50
Antwort auf:
Schwangerschaft,arbeitslos,umziehen
Kein Betrug, weil die Frage nach einer Schwangerschaft nicht zulässig ist. Sie würde Frauen gegenüber Männern benachteiligen. Deshalb sieht der Gesetzgeber sogar vor das wenn doch gefragt wird, man als Frau sogar lügen darf.
Lediglich in dem Falle wo klar ist, das man schwanger den Job auf keinen Fall machen darf, könnte man das unterstellen. Aber selbst da darf es im Grunde keine Rolle spielen.
von
Felica
am 23.08.2018, 20:54