Elterngeld- wenn in Schwangerschaft arbeitslos

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld- wenn in Schwangerschaft arbeitslos

Hallo, ich versuche gerade Schwanger zu werden- da kamen ein paar Fragen auf! Aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels meines Freundes werden wir vermutlich in 4 Monaten umziehen- somit muss ich kündigen ( Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende) und mir dann eine neue Stelle suchen. Was ist, wenn ich genau in dieser Zeit schwanger werde. Kann man seine Kündigung zurückziehen- bzw. gilt die Kündigung dann noch? Da ich in der Schwangerschaft keinen Imunschutz habe, darf ich nicht in meinem Beruf als Erziehern arbeiten- also kann ich mir auch keine neue stelle suchen. Also kein Geld in den 9 Monaten der Schwangerschaft? Was dann Hartz 4????? Oder Arbeitslosengeld? und was ist mit dem Elterngeld- werden dann die Monate in den ich verdient habe angerechnet oder auch die, in den ich schwanger war? Ich will a arbeiten- könnte aber dann nicht arbeiten...... HILFE!!!!!!

von adi am 11.11.2013, 18:46



Antwort auf: Elterngeld- wenn in Schwangerschaft arbeitslos

Hallo, ich würde mir erst was neues suchen und dann kündigen - egal ob schwanger oder nicht,. Denn unabhängig von der SchwS haben Sie sonst das Problem, dass Sie von ArbGeld 1 leben müssen. Die Kündigung zurückziehen und sich dann auf ein BV berufen, um weiter Lohn zu bekommen geht nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.11.2013



Antwort auf: Elterngeld- wenn in Schwangerschaft arbeitslos

Wie weit zieht ihr denn weg ? Dann suchst Dir da erst was neues und kündigst dann. Oder ziehst später hinterher. Alles andere ist Planung inklusive Staatgelder. Oder reicht der Verdienst Deines Freundes für Eucu beide ?

von Sternenschnuppe am 11.11.2013, 21:40



Antwort auf: Elterngeld- wenn in Schwangerschaft arbeitslos

Hi, natürlich könntest du weiter als Erzieherin arbeiten. Du bist ja noch nicht schwanger und weißt, das du nicht genügend Immunschutz hast, dann lass dich doch jetzt impfen !!! Ich kenne einige Erzieherinen, die bis zum Mutterschutz gearbeitet haben ! Für Elterngeld zählen, die letzten 12 Monate vor Geburt, wenn du nicht gearbeitet hast, bekommst du nur den Grundbetrag, wenn du eine Stelle hättest und BV erhalten würdest, hättest du ja weiterhin deinen Lohn !

von mirico11 am 12.11.2013, 11:45



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