Mitglied inaktiv
Hallo, ab wann muss man dem Arbeitsamt die Schwangerschaft melden? Ich hab gleich nach der Erstuntersuchung nicht gleich drangedacht, dass man das melden muß. Nun sind 3 Wochen vergangen. Kann mir da ein Nachteil / Sperrung entstehen? Vielen Dank Monika
Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als Arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Hallöle... also erstens mal weiß das AA gar nicht wann Du von der SS erfahren hast, solange Du nichts sagst... Ansonsten meine ich zu glauben, so lange Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (SS ist ja keine Krankheit), so lange bekommt man auch ALG1 War zumindest damals vor 3 Jahren bei 2 Bekannten von mir so LG Peeka
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