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Ich erhalte noch bis zum 18.02.2003 Arbeitslosengeld. Stichtag Geburt ist 29.05.2003. Erhalte ich Mutterschaftsgeld.
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hallo Annikar, dir fehlt ja dummerweise genau 1 Monat, sonst würdest du nahtlos weiterhin Mutterschaftsgeld von der KK bekommen und zwar in Höhe des ALG. Hast du denn Anspruch auf ALH? Wenn nicht, sieht es schlecht aus, dann steht dir nur das Entbindungsgeld der KK zu, sofern du freiwillig dort versichert bist. LG Jenn
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Du hast nach dem Arbeitslosengeld Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, vergiss nicht frühzeitig den Antreg zu stellen, damit Du gleich im Anschluß an das AG die AH bekommst. Ca. 9 Wochen vor ET gehst Du zum Arbeitsamt, läßt Dir eine Bescheinigung ausstellen, daß Du nur bis zum ? (8 Wochen vor Entbindung) Arbeitslosenhilfe bekommst. Dann gehst Du mit der Bescheinigung zu Deiner Krankenkasse und die Füllen mit Dir einen Antrag aus und Du bekommst 6 Wochen vorher bis 8 Wochen nach Entbindungstermin Mutterschaftsgeld in Höhe Deiner Arbeitslosenhilfe. Genauso war es bei mir auch. Dann bekommst Du ja noch direkt nach der Geburt Kindergeld, 8 Wochen später dann das Erziehungsgeld. Ich habe mich nach 8 Wochen wieder arbeitslos gemeldet und Wohngeld beantragt. Ich habe jeden Monat reichlich Geld zur Verfügung, und vom Arbeitsamt vermittelt worden bin ich auch noch nicht, daß ganze ist jetzt 8 Monate her. Die ganzen Anträge für Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld etc. würde ich mir an Deiner Stelle schon vor der Entbindung vom Rathaus holen, dann hast Du die Rennerei nach der Geburt nicht und kannst in Ruhe alles zu hause ausfüllen. alles Gute für Dich.
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