HeikeH1982
Hallo! Ich beziehe noch bis Anfang Februar 2019 Elterngeld plus von unserem zweiten Sohn (02.07.2017). Jetzt bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz fängt voraussichtlich Mitte Januar wieder an. Dann würde ich noch im Bezugszeitraum von Elterngeld plus auch das Mutterschaftsgeld bekommen, dieses wäre auch höher als das Elterngeld plus (selbständig, daher Berechnungsjahr vom 1. Kind, 2014). Wird das dann wie einkommen entgegen gerechnet? Dann wäre es vermutlich sinnvoller, zwei meiner Elterngeld plus Monate an meinen Mann abzugeben, der bislang nur 2 volle Elternzeit Monate in Anspruch genommen hat. Zum Mutterschaftsgeld werden 3 Monatsgehälter gerechnet, oder?
Hallo, das wird angerechnet - deshalb besser vorher komplett auszahlen lassen. Liebe Grüße NB
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