Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld nach erneuter Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld nach erneuter Schwangerschaft

Tante Nina

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Guten Morgen Frau Bäder, meine Tochter kam am 29.03.2017 zur Welt und meine Elternzeit läuft noch bis 28.03.2019. Nun bin ich erneut schwanger geworden und mein neuer Mutterschutz beginnt am 17.02.2019. Die alte Elternzeit beim AG ist bereits zum 16.02.2019 gekündigt. Ich würde gern wissen, wie es jetzt mit dem Mutterschaftsgeld aussieht. Bekomme ich nur den Anteil der Krankenkasse oder auch den AG Zuschuss? Ich habe während der Elternzeit nicht gearbeitet und mein Elterngeld bekam ich zuletzt am 01.12.2018. Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen auch den Anteil vom Arbeitgeber aus dem Vollzeitlohn. Liebe Grüße NB


Dojii

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Da deine Elternzeit passend beendet wurde, bekommst du das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse sowie den Zuschuss von deinem Arbeitgeber auf Basis deiner Tätigkeit vor Beginn der Elternzeit.


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