Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei 3. Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei 3. Schwangerschaft

Lumile

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Guten Tag Frau Bader, ich habe bereits 2 Kinder (geb. 14.03.13 und 05.08.14) und bin derzeit noch in Elternzeit. Diese endet am 04.08.16. Nun bin ich erneut schwanger und der ET ist am 02.10.16 Ich habe nun einige Fragen auf die ich bis jetzt noch keine Antwort gefunden habe und hoffe sehr, dass sie mir weiterhelfen können. - Mein Mutterschutz für die 3. SSW beginnt ca. am 22.08.16 währen meine 2 jährige Elternzeit am 05.08.16 ausläuft. Ich habe in dieser letzten Elternzeit nicht in Teilzeit gearbeitet. Wie gehe ich mit der den 2.5 Wochen dazwischen um? Urlaub nehmen? Was gibt es sonst noch für Möglichkeiten? - Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld für diese 3. SSW und wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld. Vor meiner 1. SSW habe ich bis zum Mutterschutz vollzieht gearbeitet.Zwischen meiner 1. und 2. SSW habe ich 30. Stunden TZ parallel zur Elternzeit vom ca. 1.4.14 bis 18.6.14 gearbeitet bis ich erneut im Mutterschutz war und nach meiner 2. SSW bis jetzt habe ich nicht mehr gearbeitet. - Ich arbeite zur Zeit an einer kleinen Selbständigkeit die ich neben meine Job zukünftig ausführen will. Es könnte ab 01.06 losgehen. Die Zustimmung vom Arbeitgeber bekomme ich. Die Frage ist: wirkt sich das auf das Mutterschaftsgeld für die 3. SSW aus. Würden Einkünfte daraus auch die Berechnung für das Elterngeld für die 3. SSW beeinflussen? Ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar wenn sie mir helfen könnten mit den Antworten auf diese Fragen voran zu kommen. Mit freundlichen Güssen, Lumile


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. EZ verlängern bis zu dem Tag vor Beginn des Mutterschutzes. 2. Was ist denn Ihr aktuellerVertrag? Gilt der VZ-Vertrag noch? Dann entsprechend dem 3. Ja, evtl. beim zeitraum. Aber das wird bei Ihnen wenig ausmachen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Urlaub nehmen wäre auch eine Option. Je nachdem ob du zum zweiten Kind die Elternzeit zum 2ten Mutterschutz beendet hattest oder nicht sind da unter Umständen noch Restzeiten an Urlaub. Und wenn du dir gesichert hast auch Elternzeit. Ich würde da schauen was du da zur Überbrückung nimmst. Und im schlechtesten Fall der Fälle halt die laufende Elternzeit bis zum 3ten Mutterschutz verlängern. Gibt dann wenigstens das volle Mutterschaftsgeld wie bei dem ersten, evtl auch dem zweiten Kind. Elterngeld wird aber nur Mindestsatz werden. Selbst mit Ausklammer und Vorjahr nehmen (wegen Selbstständigkeit) dürfte da nicht viel bei rumkommen.


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