Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich befinde mich jetzt noch im Erziehungsurlaub, der aber am 18. März 2004 abläuft. Danach wollte ich mich wieder arbeitslos melden. Melde ich mich nicht arbeitslos, muss ich mich ab dem 19. März bei meinem Mann pflichtversichern, er hat aber nicht die gleiche Krankenkasse. Ich habe, glaube ich, noch ca. 10 Wochen Anrecht auf Arbeitslosengeld. Ich weiss, dass ich schwanger bin. Gestern habe ich erfahren, dass ich eine Kur bewilligt bekommen habe. Meine Fragen an Sie: 1. Ich möchte mich am montag arbeitslos melden. Dem Arbeitamt möchte ich aber erst am 19. 03. über meine SS unterrichten, weil ich auch erst dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Gibt es da Probleme? 2. Ich kann die Kur auf Grund wichtiger ärztlicher Termine erst ab April antreten. Steht mir denn als Arbeitslose auch eine Kur zu? Wie funktioniert das?? 3. Wenn die 10 Wochen um sind, wollte ich Arbeitslosenhilfe beantragen. Steht mir diese zu? Wenn ja, was muss ich bei der Berechnung berücksichtigen? ich bitte um Beantwortung aller Fragen. Gruss sabine
Hallo, sind Sie im EU oder Arbeitslose? Beides paralell geht nicht.Während der Kur zahlt die BfA. Arbeitslosenhilfe erhalten Sie nur, wenn Ihr Mann zu wenig verdient. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, ich bin ab 19.03.2004 ohne arbeit, und ich hoffe, dass ich mein rest ALG bekomme. es ist eine MU_KI_KUR. meine frage war, ob ich auch während AL eine kur haben darf oder nicht. gruss sabine
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Ich erhalte noch bis zum 18.02.2003 Arbeitslosengeld. Stichtag Geburt ist 29.05.2003. Erhalte ich Mutterschaftsgeld.
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