Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslos in der Schwangerschaft?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Arbeitslos in der Schwangerschaft?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Morgen, Ich bin in der 6. Woche schwanger und derzeit in zwei verschiedenen Jobs tätig. Arbeitgeber 1: Bürotätigkeit, 25 Std/Woche, befristet bis Mai. Arbeitgeber 2: Physiotherapeut, 10 Std/Woche, unbefristet, Steuerklasse 6 Bei AG 2 werde ich voraussichtlich sehr schnell ins Beschäftigungsverbot durch den AG gehen. Nun mein Problem: Da mein Arbeitsverhältnis bei AG1 befristet ist und eine Verlängerung des Vertrages durch meine Schwangerschaft nun sehr unwahrscheinlich sein wird, werde ich ab Mai in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Denn selbst wenn ich im bei meinem AG2 im Beschäftigungsverbot bin, werde ich davon bei weitem nicht leben können. Gibt es für meinen Fall Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung? Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie bekommen ArbGeld 1 - wie ohne Schwangerschaft (wenn die Voraussetzungen gegegen sind, insbesondere die Anwartschaften erfüllt sind) Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du musst dich rechtzeitig arbeitslos melden gehen.... Natürlich bekommst du alg1


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

nun ja, wir wissen nicht, ob die ap den anspruch auf alg1 erworben hat, sie muss in den letzten jahren mindestens 16 monate eingezahlt haben und ab mai dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen. nach meiner rechnung kommt das baby im august, das wird u.u. alles ziemlich eng, zumal das alg1 bei einer tz-beschäftigung alles andere als üppig ist. m.e. ist auch der vater schon ab mai in der pflicht. andernfalls würde ich mich schon mal schlau machen, was die anspruchsvoraussetzungen für alg2 sind.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ab Mai muss ausserdem schauen, dass sie krankenversichert ist. Sonst auch kein Mutterschaftsgeld.... Elterngeld ist eh sehr mau, wenn ab Mai kaum Einnahmen sind.


Felica

Beitrag melden

Theoretisch musst du dem AG nichts sagen. 3 Monate vor Beendigung des Vertrages gast du das Anrecht auf Gespräch mit dem AG wie es weiter gehen soll. Den dann müsstest du dich auch arbeitssuchend melden. Ich persönlich würde pockern. Sprich hoffen das man möglichst lange nichts sieht und die Verlängerung versuchen zeitnah zu bekommen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite noch ca. 3,5 Wochen und soll diese nun komplett durch arbeiten. Wir sind bis diesen Monat noch in Kurzarbeit gewesen und mein AG hat mich stark ins Minus geplant und möchte natürlich das ich die Stunden jetzt aufarbeite. Das wären statt 38,5h nun 44,5h. Allerdings habe ich auch noch einen Nebenjob in dem v ...

Guten Tag, Kurz zu meiner Situation: bei meinem jetzigen Arbeitgeber arbeite ich seit 2 Jahren vollzeit als Pflegefachfrau. Am 1.1. Diesen Jahres bin ich in die Position der stellvertretende pflegedienstleitung gekommen. Hierfür habe ich einen Änderungsvertrag erhalten worin die neue Position und die Gehaltsanpassung vereinbart wurde. Nun bin ic ...

Ich komm im November in eine Höhere Gehaltsstufe (Krankenschwester), was wenn ich vorher schwanger werde und in Berufsverbot muss, erhalte ich dann dennoch das Geld der erhöhten Stufe?

Hallo, Meine ist folgende. Ich bin seit März im Beschäftigungsverbot und wohne in Berlin. Da mein Mann inzwischen einen Job in NRW bekommen hat, wollen wir dorthin umziehen. Jetzt ist jedoch die Frage, ob das so einfach geht. Ist mein Arbeitsvertrag damit nicht automatisch ungültig, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe? Ich befürchte nämlic ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin als Ärztin im Krankenhaus (Tarifvertrag TV -Ärzte) tätig. Meine Schwangerschaft habe ich in der 7 SSW bekannt gegeben und seitdem keine Dienste mehr gemacht. In den darauffolgenden Monaten habe ich für jeden Tag eine Schwangerschaftsausgleichzahlung pro Tag bekommen an dem ich nicht krank war oder Urlaub hatte, da i ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde heute gekündigt und bin schwanger. Habe jedoch meinen Arbeitgeber heute nicht darüber informiert da ich den ersten Ultraschall Termin erst am Freitag diese Woche habe. Ich werde meinen Arbeitgeber am Freitag über die Kündigung schriftlich per Mail informieren. Muss ich auch eine Kündigungsschutzklage einreichen? ...

Guten Tag Frau Bader, ich wende mich an Sie in der Hoffnung, eine kompetente Antwort in Bezug auf meinen Nebenjob und meiner Schwangerschaft zu erhalten, da meine Frauenarztpraxis bisher keine große Hilfe war. Momentan arbeite ich 24h pro Woche in meinem „normalen“ Bürojob - eine Tätigkeit, die ich bis zum Mutterschutz weiter fortführen kann ...

Hallo, ich möchte gerne in der 28 SSW zu meiner Tante, ihrem Mann und Cousine ziehen, diese wohnen 264 km entfernt. Diese haben ein eigenes Haus mit ca. 290 m². Ich hätte ein eigenes Bad und die Unterstützung meiner Familie in den 2J Elternzeit. Ich bin weder verheiratet mit dem Kindesvater noch wohnen wir zusammen. Auch habe ich die Vatersc ...

Hallo,  Ich hab von meiner Frauenärztin eine strikte Bettruhe verordnet gekriegt, das ist meine erste Schwangerschaft. Mein Mann geht jetzt Tag zur Arbeit (8stunden),wir haben Eigenheim 150 m2 , könnte ich eine Haushaltshilfe durch meine aok beauftragen?    mit freundlichen Grüßen Ekaterina 

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 16. SSW und habe meinen Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) vor mehr als 2 Wochen über meine Schwangerschaft informiert. Seitdem wurde mir noch kein Gespräch angeboten, um meine Fragen zu klären und die individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ich habe bereits mehrfach telefonisch und per Mail um ...