Hallo Frau Bader, zur Zeit arbeite ich als Soz.Päd in einer psychiatrischen Tagesklinik, in Befristung bis zum April 2016. Eine Verlängerung ab Mai, wieder in Befristung für ein Jahr ist geplant und lt. Geschäftsführung auch bewilligt, da die Stelle eh geplant und besetzt werden muss. Nun bin ich 36 Jahre und hege noch einen Kinderwunsch, den wir langsam angehen wollen, also ab nächsten Monat. Da ich seit meinem Studienende vor 7 Jahren von Befristung zu Befristung gehe, kann und will ich so langsam darauf keine Rücksicht mehr nehmen. Ich kann nun ja nicht vorhersehen, wann es mit der SS klappt. Meine Sorge ist ein wenig, falls der Zeitpunkt der SS mit dem Unterschreiben des Fortführungsantrages zusammenfällt, ob mir da rechtlich etwas vorgeworfen werden kann. Denn sollte eine SS eintreten, ist es bei uns so, dass die Mitarbeiter ins Beschäftigungsverbot gehen müssen sofort. Also kann es gut sein, dass ich unterschreibe und einen Monat später "gehen muss". Könnten mir dann im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen drohen? Vielen Dank, Daniela
von Da.Le. am 20.01.2016, 10:41