Hallo Frau Bader, Ich bekomme im Januar mein 2.Kind und meine erste Tochter ist dann 20 Monate alt. Bis Mai dieses Jahr habe ich Elterngeld bekommen und seit Mai auch aus der Elternzeit raus. Jetzt bin ich bei meinem Arbeitgeber immer noch beschäftigt allerdings mit einem Beschäftigungsverbot. Allerdings bekomme ich mein Lohn weiter gezahlt. Wie wird da das Elterngeld berechnet? Da ich in den 12 Monaten vor Geburt auch noch Eltergeld erhalten habe. Werden die Elterngeldmonate mit 0 berechnet oder werden die Monate von vor dem 1. Kind zur Berechnung mit herangezogen? Und kann ich das Elterngeld dann auf 24 Monate beantragen? Vielen Dank schon mal.
von tupfel1609 am 03.07.2016, 21:47