Hallo Frau Bader....ich habe folgendes Problem...mein 1.Sohn kam am 3.5.18->ich hatte dann ganz normal Elternzeit mit Elterngeld bis 2.5.19 ... seit dem 3.5.10 bin ich weiter in Elternzeit in Teilzeitarbeit bis max 30h/Woche....nun habe ich erfahren das ich erneut schwanger bin 4Ssw+3 und ich ein Beschäftigungsverbot bekomme. Auf was bezieht sich die Berechnung für den "Lohn" während dem Verbot....auf die 30h in Elternzeit oder auf meinen normalen Vertrag mit 40h/Woche??? Vielen Dank
von Franka1082 am 16.09.2019, 13:11