Liebe Frau Bader,
derzeit bin ich als arbeitssuchend gemeldet und werde ab Anfang November mit Ende meines Erziehungsurlaubes Arbeitslos sein. Auf meine Initiative hin wurde ich für ein vierwöchiges Seminar (halbtags) zur Word und Excel eingeplant. Jetzt habe ich aber die Möglichkeit, einen 400-Euro-Job anzunehmen und wollte deshalb die Schulungsmaßnahme absagen. Bei Arbeitsamt sagte man mir, daß die Maßnahme vorgeht und ich deshalb eine Sperre riskiere. Stimmt das?
Viele Grüße und vielen Dank
Annette Doll
Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 15:37
Antwort auf:
Schulungsmaßnahme Arbeitsamt absagen
Hallo,
sorry-kann ich so allgemein nicht sagen, zumal es nicht zum Thema r-u-b gehört.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2006
Antwort auf:
Schulungsmaßnahme Arbeitsamt absagen
Hallo,
ja, das stimmt, dass du dann eine Sperrzeit bekommen könntest. Einen wichtigen Grund hättest du mit dem 400-Euro-Job nicht, der die Ablehnung der Maßnahme begründet.
Güße
Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 17:11
Antwort auf:
Schulungsmaßnahme Arbeitsamt absagen
... wenn der nebenverdienst eventuell zu einer versicherungspflichtigen beschäftigung ausbaufähig wäre. dann KÖNNTE dein vermittler eine ausnahme machen. muss er aber bei weitem nicht.
LG
Mitglied inaktiv - 27.09.2006, 14:59