Frage: Arbeitsamt im Schwangerschaft

Hallo Ich bin 21.ssw und ich hab Beschäftigungsverbot bis ende mein Arbeitsvertrag und ende ist am 20.Mai. Was dann? Soll ich mich auf Arbeitsamt melden oder? Wer muss weiter zahlen? Liebe Grüße.

von Bokicvrk am 24.04.2018, 10:48



Antwort auf: Arbeitsamt im Schwangerschaft

Hallo, man muss sich 3 Mo vor Beendigung des Vertrages melden, sonst wird man uU gesperrt. Wenn Sie ein generelles BV für den beruf oder allgemein bekommen, erhalten Sie keine Leistungen von der Agentur für Arbeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2018



Antwort auf: Arbeitsamt im Schwangerschaft

Klar beim Arbeitsamt melden. Das hättest du lange schon machen müssen. jetzt kann es Ärger geben. 3 Monate vor Ende des Vertrages. Also morgen spätestens nach holen. Kannst es auch sein lassen, nur musst du dann dich um Krankenversicherung selbst kümmern, Mutterschaftsgeld gibt es dann auch nicht. Und dem Amt sagen das das BV mit Ende des Vertrages endet und du ab dem nächsten tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und du dich bis zum Mutterschutz um neue Arbeit bemühst, auch schwanger. Sonst stellen die sich quer.

von Felica am 24.04.2018, 16:14



Antwort auf: Arbeitsamt im Schwangerschaft

Sie hätten sich bereits 3 Monate vor Ende der Befristung arbeitsuchend melden müssen, Sie werden 1-3 Wochen Sperre bekommen und dann ALGI. Ein BV hat damit nix zu tun. Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter beim Jobcenter bzgl. des Mutterschaftsgeldes und achten Sie beim Elterngeldantrag auf Ausklammerungen.

von Kristiiin am 25.04.2018, 14:59



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