Mine74
Hallo! Ich bin in der 11. ssw. Nächste Woche habe ich wieder ein Beratungstermin beim AA. Ich beziehe ALG 1 und habe mich auch nach bekannt werden der ss beworben. Leider bis jetzt ohne Erfolg. Meine Frage ist, wann muss ich das AA über meine ss unterrichten. Ich wollte die ersten 12 Wochen abwarten, da ich schon mehrere FG hatte. Oder bin ich in der Pflicht es sofort mitzuteilen?
Hallo, wenn Sie arbeitsfähig sind, müssen Sie es nicht sofort sagen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
die Frage ist doch, welchen Beruf möchtest du ausüben und bist du im schwangeren Zustand für diesen Beruf einsetzbar?
Mitglied inaktiv
Du bist schwanger - nicht arbeitsunfähig. Was hindert dich daran dich weiter zu bewerben? Nichts. ABER !!! ich würde an Deiner Stelle JEDEN Job nehmen der nur irgendwie möglich ist. weil nämlich jeden Monat den Du jetzt ALG1 beziehst Dein Elterngeld mindert. Das kann bis auf den Mindestsatz von 300 € runtergehen. zudem, was kommt nach dem Elterngeld? wenn Du nicht verheiratet bist dann wird es nach dem Elterngeld problematisch, denn da du keinen Anspruch auf EZ hast ohne Arbeitgeber bist Du nicht entsprechend beitragsfrei versichert sobald das Elterngeld ausläuft. Hieße dann danach entweder arbeiten oder selbst versichern im ungünstigsten Fall das Du keinen Restanspruch auf ALG1 hast und/oder keinen Anspruch auf Hartz4. Das Du schwanger bist ist für die Arbeitssuche selbst erst einmal egal - außer Du darfst schwanger in dem Job nicht arbeiten. Dann könnte das schwieriger werden. Für das Amt kann es aber wichtig sein zu wissen weil du evtl einen Anspruch auf Mehrbedarf hast.
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