Mine74
Hallo! Ich bin in der 11. ssw. Nächste Woche habe ich wieder ein Beratungstermin beim AA. Ich beziehe ALG 1 und habe mich auch nach bekannt werden der ss beworben. Leider bis jetzt ohne Erfolg. Meine Frage ist, wann muss ich das AA über meine ss unterrichten. Ich wollte die ersten 12 Wochen abwarten, da ich schon mehrere FG hatte. Oder bin ich in der Pflicht es sofort mitzuteilen?
Hallo, wenn Sie arbeitsfähig sind, müssen Sie es nicht sofort sagen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
die Frage ist doch, welchen Beruf möchtest du ausüben und bist du im schwangeren Zustand für diesen Beruf einsetzbar?
Mitglied inaktiv
Du bist schwanger - nicht arbeitsunfähig. Was hindert dich daran dich weiter zu bewerben? Nichts. ABER !!! ich würde an Deiner Stelle JEDEN Job nehmen der nur irgendwie möglich ist. weil nämlich jeden Monat den Du jetzt ALG1 beziehst Dein Elterngeld mindert. Das kann bis auf den Mindestsatz von 300 € runtergehen. zudem, was kommt nach dem Elterngeld? wenn Du nicht verheiratet bist dann wird es nach dem Elterngeld problematisch, denn da du keinen Anspruch auf EZ hast ohne Arbeitgeber bist Du nicht entsprechend beitragsfrei versichert sobald das Elterngeld ausläuft. Hieße dann danach entweder arbeiten oder selbst versichern im ungünstigsten Fall das Du keinen Restanspruch auf ALG1 hast und/oder keinen Anspruch auf Hartz4. Das Du schwanger bist ist für die Arbeitssuche selbst erst einmal egal - außer Du darfst schwanger in dem Job nicht arbeiten. Dann könnte das schwieriger werden. Für das Amt kann es aber wichtig sein zu wissen weil du evtl einen Anspruch auf Mehrbedarf hast.
Ähnliche Fragen
Hallo! Ich bin in der 24. Woche und habe dem Arbeitsamt noch nicht mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Ich habe Angst, dass sie mir dann das ALG 1 streichen. Können Sie das einfach so, nur weil ich schwanger bin? Habe und werde mich auch weiter bewerben. Ich hatte heute ein Gespräch mit einem Arbeitsvermittler. Dieser hatte meine Schwangerschaf ...
Hallo Ich bin 21.ssw und ich hab Beschäftigungsverbot bis ende mein Arbeitsvertrag und ende ist am 20.Mai. Was dann? Soll ich mich auf Arbeitsamt melden oder? Wer muss weiter zahlen? Liebe Grüße.
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...
Mal eine Frage leider wurde ich zum 31.12.25 gekündigt . Nun habe ich bis jetzt auch noch nichts neues gefunden und habe jetzt vor kurzem Positiv getest und warte auf mein Frauenarzttermin im Februar. Ich habe mich in der Produktion beworben(schon bevor ich positiv getest habe)und in einer HNO Praxis(weil ich mfa gelernt habe)Zum Vorstellungsgesprä ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Die letzten 10 Beiträge
- Frage zu Berechnung Elterngeld
- Elterngeldminderung durch Jahressonderzahlung?
- Arbeitgeber und Kindkrankschreibung.
- Vater Sorgerecht
- Weniger elterngeld wegen bv ?
- Brückenteilzeit
- Minijob während der Elternzeit
- Wechsel von Basis-Elterngeld (Elternteil I) auf Partnermonate (Elternteil II) - Rückfrage zu Krankenkassenbeiträgen
- Unterhalt berechnen
- Berechnung für Beschäftigungsverbot