Hallo, ich habe bereits mit meinem AG mündlich besprochen dass ich so schnell wie möglich wieder arbeiten möchte. D.h. nach ca. 1/2 Jahr bis Jahr. Nun wurde ich gestern kurz angesprochen (da ich nur noch bis Weihnachten arbeite) dass ich bitte kurz schriftlich aufsetze wie lange ich die Elternzeit nutzen möchte. Z.B. 3 Jahre oder 1 Jahr oder so. wie sieht das rechtlich aus?? Kann ich 3 Jahre schreiben u. dann jederzeit aber früher kommen?? Wenn ich 1 Jahr nehme muss ich ja dann auch kommen??? Muss ich mich denn eigentlich nicht erst nach der GEburt festlegen?? Bin etwas verunsichert, vielen Dank im voraus, Viele Grüße Vera
Mitglied inaktiv - 06.12.2002, 11:08