schriftl.Antrag wg. Elternzeit beim AG

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: schriftl.Antrag wg. Elternzeit beim AG

Hallo, ich habe bereits mit meinem AG mündlich besprochen dass ich so schnell wie möglich wieder arbeiten möchte. D.h. nach ca. 1/2 Jahr bis Jahr. Nun wurde ich gestern kurz angesprochen (da ich nur noch bis Weihnachten arbeite) dass ich bitte kurz schriftlich aufsetze wie lange ich die Elternzeit nutzen möchte. Z.B. 3 Jahre oder 1 Jahr oder so. wie sieht das rechtlich aus?? Kann ich 3 Jahre schreiben u. dann jederzeit aber früher kommen?? Wenn ich 1 Jahr nehme muss ich ja dann auch kommen??? Muss ich mich denn eigentlich nicht erst nach der GEburt festlegen?? Bin etwas verunsichert, vielen Dank im voraus, Viele Grüße Vera

Mitglied inaktiv - 06.12.2002, 11:08



Antwort auf: schriftl.Antrag wg. Elternzeit beim AG

Hallo, der Antrag ist verbindlich und kann nur mit Zustimmung des AG geändert werden, Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.12.2002



Antwort auf: schriftl.Antrag wg. Elternzeit beim AG

hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber stimmt es dass ich dies erst nach der Geburt festlegen muss ??? Oder muss der Betrieb das wirklich schon vor meiner Elterzeit wissen?? Vielen Dank Mfg Vera

Mitglied inaktiv - 06.12.2002, 22:41



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