Hallo Frau Bader, bin jetzt in der 13. SSW. Habe am 01.04.01 eine neue Stelle angetreten. Mein Vertrag ist jetzt befristet bis 30.09.01 w/ Probezeit. Unbefristet übernommen werde ich erst, wenn spätestens 4 Wochen vor Ablauf eine neue Vereinbarung getroffen wird. Ich befürchte jetzt, dass der besondere Kündigungsschutz für Mütter in meinem Fall nicht zutrifft, oder? Heißt das dann, dass ich mich ab 01.10.01 arbeitslos melden muß? Oder habe ich eine andere Möglichkeit? Liebe Grüße Gaby
Mitglied inaktiv - 19.07.2001, 20:02