Rückkehr in den Beruf nach Erziehungsurlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückkehr in den Beruf nach Erziehungsurlaub

Können Sie mir weiterhelfen. Ich lese Ihre Seite und newsletter ganz genau. Jetzt habe ich jedoch einige Fragen im Bezug auf evtl. Ansprüche. Ich werde versuchen mein Fall kurz zu schildern. Ich 35 verheiratet ein Kind Marie wird im Feb 08 3 Jahre alt. Ich bin während der Schwangerschaft umgezogen, so daß ich nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz gehen kann (ca. 160 km entfernt) Was muß ich nun tun? Steht mir irgendwie Arbeitslosengeld zu? Was muß ich im Bezug auf die Krankenkasse tun usw. Bitte helfen Sie mir weiter Gruß Daniela

Mitglied inaktiv - 02.10.2007, 11:31



Antwort auf: Rückkehr in den Beruf nach Erziehungsurlaub

Hallo, entscheidend ist der Grund des Umzuges. Wenn Sie ZB zu dem KV gezogen sind, werden Sie Leistungen erhalten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2007



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