Rückfrage: Kündigungsschutz in EZ

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückfrage: Kündigungsschutz in EZ

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Kurz noch eine Rückfrage dazu. Wenn der AG mich zwar in anderen, ähnlichen Abteilungen nach der EZ einsetzen könnte, hier jedoch keine Stelle frei ist, kann er mich dann kündigen? Wäre dies bedriebsbedingt? Oder sitzen dann alle Mitarbeiter in einem Boot, da wir einen Sozialplan haben, und es muss evtl. jemand anderer gehen? Und wenn er mir also auch die TZ in EZ anbieten muss, mein Job aber ja in der EZ inzwischen wegfällt, wie gehe ich vor bei der Vereinbarung der TZ in EZ. Diese beantrage ich ja bevor ich in EZ gehe. Muss da schon eine neue Stelle festgelegt werden, oder sucht mir die der AG kurz bevor ich wieder anfange? Oder muss ich selber suchen? Danke!

von tanja4444 am 24.04.2012, 14:09



Antwort auf: Rückfrage: Kündigungsschutz in EZ

Hallo, ihr Arbeitgebers grundsätzlich verpflichtet, Ihnen eine Arbeitsstelle, die der alten zumindest ähnlich ist, anzubieten. Unabhängig davon haben sie nach Beendigung der Elternzeit keinen besonderen Kündigungsschutz mehr. Unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes und des Sozialplans kann Ihr Arbeitgeber deshalb kündigen. Die Teilzeit können Sie auch noch sieben Wochen vor Beginn beantragen, umso eher man dem Arbeitgeber dies jedoch mitteilt, umso eher kann er planen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.04.2012



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