Bevor ich ins Babyjahr gegangen bin, konnte ich meinen Urlaub für 2001 wegen Beschäftigungsverbot nicht nehmen.Mein Sohn wurde am 19.02.2002 geboren und am 17.09.2001 wurde mir das Beschäftigungsverbot ab 18.09.2001 ausgesprochen. Ich hatte im Dezember 2003 meinen Chef darauf angesprochen,wo er sich auch kundig machen wollte,aber ich bis jetzt noch nichts erfahren habe.Darum wende ich mich an sie,da meine Elternzeit am 18.09.2004 Endet.
Mitglied inaktiv - 25.03.2004, 13:14