Hallo Frau Bader! Im Dezember kommt mein Baby. Wegen großer Probleme im Job (cholerischer Chef...), bin ich von meinem FA arbeitsunfähig geschrieben, bis der Mutterschutz beginnt (Anfang November). Nach der Geburt habe ich vor, 3 Jahre Erziehungsurlaub zu beantragen. Meine Frage: Was ist denn eigentlich mit meinem Resturlaub aus diesem Jahr? Verfällt dieser oder gibt es hierfür eine bestimmte Regelung? Vielen Dank! Zora
Mitglied inaktiv - 24.09.2001, 14:44