Hallo, Frau Bader!
Diesmal eine Frage zum Urlaubsanspruch. Gilt die Übertragung des Resturlaubes aus diesem Jahr bis Ende 2010 auch dann, wenn ich nur 4 Monate Elternzeit nehme (11/08 - 03/09) und ab April dann Teilzeit arbeite oder verfällt dann der Urlaub zum 31.03.09?
Vielen Dank,
Diana
Mitglied inaktiv - 02.07.2008, 08:29
Antwort auf:
Resturlaub
Hallo,
sobald Sie wieder arbeiten, sollte der Urlaub genommen werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2008
Antwort auf:
Resturlaub
Der Urlaub muss dann wohl in 2009 genommen werden, ist bei mir auch so.
14 Tage aus einer Vollzeitbeschäftigung bleiben 14 Tage in einer Teilzeitstelle, außer die Arbeitstage in der Woche ändern sich.
Dann ist es eine andere Rechnung.
lg
Mitglied inaktiv - 02.07.2008, 12:02