Hallo Fr.Bader !Bevor ich in den Mutterschutz gegangen bin,wurde ich krankgeschrieben.In diese Zeit fielen auch 10 Urlaubstage.Nun bin ich seit einem Jahr in der Elternzeit und arbeite nicht.Bei meinem Arbeitgeber habe ich nachgefragt,ob ich die 10 Tage ausbezahlt bekommen könnte,doch er meinte , laut seinem Rechtsbeistand stehen mir keine Resturlaubstage zu.Hat er damit Recht ? Würde mich sehr über eine Antwort freuen und danke schon im voraus!Gruß,
Mitglied inaktiv - 23.06.2006, 12:06