Hallo, habe noch ca. 5 Wochen Resturlaub. Ich bekomme mein Kind im April und möchte dann gerne 3 Jahre Elternzeit einreichen, 1 Jahr Zuhause und dann 2 Jahre TZ in unserer Firma. Kann ich den Resturlaub an den Muschu ranhängen und dann erst die Elternzeit beantragen, oder geht das nicht? Für diesen Monat würde mein Mann dann Elterngeld beantragen.... Danke im voraus
Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 12:22