Ich gehe am 7.3.2010 offiziell in Mutterschutz. Mein Arzt meinte, wenn sich mein Zustand noch mehr verschlechtert, dann wird er mir ein Beschäftigungsverbot ausschreiben. Was passiert dann mit meinem Resturlaub ? Ich erhalte dieses Jahr noch 14 Tage. Kann ich diese im Anschluss an die Elternzeit nehmen ?
Mitglied inaktiv - 18.01.2010, 21:30