Meine bisherige Planung sieht vor, dass ich direkt nach dem Mutterschutz meinen Resturlaub (20 Tage -17 Tage-2009/3 Tage-2010) nehme. Das geht aber nur, sofern die Kleine nicht früher kommt. Wenn die Kleine früher kommt, wird die Mutterschutzfrist dann ja um den Zeitraum verlängert, der vorher aufgrund des früheren Geburtstermins nicht in Anspruch genommen werden konnte. Nach Rücksprache mit der Elterngeldstelle wird das Elterngeld jedoch nach Lebensmonaten des Kindes gezahlt, d.h. der 3. Lebensmonat hätte dann schon angefangen und der Resturlaub/Gehalt würde entsprechend angerechnet. Nun meine Frage: - Wäre es auch möglich nach dem Mutterschutz z.B. 14 Tage Elternzeit und danach erst den Monat Resturlaub zu nehmen und anschließend die Elternzeit fortzuführen? - Oder könnte man den Monat Resturlaub auch innerhalb der Elternzeit unmittelbar vor Beginn der Teilzeitarbeit (innerhalb der Elternzeit) nehmen >>Beispiel: Teilzeittätigkeit während der Elternzeit ab März 2011 - unmittelbar davor Monat Resturlaub? Ich finde das Thema irgendwie etwas kompliziert und ich hoffe Sie haben meine Fragen verstanden und können mir weiterhelfen. Danke Tobs
Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 14:28