Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit (ohne Teilzeit) und unterbreche diese planmäßig für drei Monate Vollzeit. Anschließend gehe ich in Elternzeit mit Teilzeit. Ich weiß, dass ich meinen Resturlaub nach der Elternzeit nehmen kann, auch wenn er ohne Elternzeit im Laufe des Jahres verfallen wäre. Wie verhält es sich nun aber mit meiner Unterbrechung für Vollzeit? Muss ich meinen gesamten Resturlaub in den drei Monaten nehmen oder kann ich ihn bis nach der Elternzeit (mindestens bis Ende des zweiten Lebensjahres) mitnehmen? Oder muss ich ihn während der Teilzeit in Elternzeit nehmen, weil es zählt dass ich die Möglichkeit haben muss ihn zu nehmen, was ich in Teilzeit ja auch hätte? Viele Grüße von pepperle
von pepperle am 15.07.2019, 19:12