Guten Tag, Sie hatten mir geantwortet, dass der Resturlaub bei der Aneinanderreihung von zwei Elternzeiten (verschiedene) Kinder nicht mehr verfällt. Können Sie mir sagen, wo ich dazu die rechtlichen Grundlagen finde? Auf dem Elternzeitmerkblatt meines Arbeitgebers steht es leider noch anders. Danke
von 85kathali am 08.01.2019, 12:17