Rechtsanspruch auf Kiga Platz einklagen.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechtsanspruch auf Kiga Platz einklagen.

Hallo Fr. Bader Meine Tochter wird im Januar 2018 3 Jahre alt. Für unseren örtlichen Kindergarten hatte ich sie breits im Frühjahr 2017 angemeldet. Nun musste ich erfahren, dass zum Kindergartenjahr 09/18 erst alle 3-jährigen berücksichtigt werden und sie auf der Warteliste ist. Da es aber sehr viele Anmeldungen für 2018 gibt kann es sein dass sie keinen Platz mehr bekommt. Dann soll ich beim Bürgermeister meinen Rechtsanspruch auf eine Kindergartenplatz geltenden machen. Das ist doch dann eine Diskriminierung aufgrund des Geburtsdatums. Sollte es hart auf hart kommen, wie klagt man seinen Anspruch ein? Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Muss ich irgendwelche Fristen einhalten? Wie weit entfernt vom Wohnort würde ein Kindergartenplatz dem Rechtsanspruch genügen? Meine Tochter geht momentan noch zur Tagesmutter. Kann ich die Gemeinde im worst case zu Schadensersatz (für die Mehrkosten) verklagen und meine Tochter dann im September 2019 in den Kindergarten bringen? Hätte sie dann weniger Rechtsanspruch? Ich bin gerade etwas panisch und hoffe Sie können mir einige Antworten geben. Vielen Dank

von Schnugile am 17.03.2018, 13:41



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Kiga Platz einklagen.

Hallo, Sie haben einen Anspruch auf eine Betreuung. Wenn Ihre Tochter den Kindergartenplatz nicht bekommt ( das mit dem Alter verstehe ich nicht), müssen Sie die Gemeinde unter Fristsetzung anschreiben und auffordern, einen solchen Platz zur Verfügung zu stellen. Und die Gemeinde kann dann eben die Bezahlung bei der Tagesmutter weiter übernehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2018



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Kiga Platz einklagen.

Ich vermute, da stimmt etwas mit den Daten nicht. Du schreibst, deine Tochter wird im Januar 2018 drei. Ist sie bereits drei oder hat sie im Januar 2019 drei??? Du fragst, wie weit der KiGa weg sein darf. Es gibt da keine Maximalentfehrnung. Der Kindergarten muss sich in der Stadt befinden, in der ihr wohnt , aber nicht unbedingt im selben Stadtteil. Diskreminierung sehe ich hier persönlich nicht. Die Kinder, die bis Oktober diesen Jahres drei werden, zählen als Dreijährige und haben einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab August diesen Jahres. Wenn deine Tochter erst im Januar drei wird, gehört sie nicht dazu. Daher habt ihr m.E. erst ab Januar einen Rechtsanspruch auf eine KiTa. Wenn die Stadt euch keinen Kita-Platz anbieten kann, hast du einen Schadensersatzanspruch, diesen kannst du natürlich einklagen.

von chrissicat am 18.03.2018, 12:36



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Verlust Rechtsanspruch Betreuung

Hallo nochmal an alle, Danke erstmal. Aber meine Frage ist nicht ganz beantwortet. Wir stehen ein bisschen unter Zeitdruck. Daher nochmals meine Frage. Tut mir Leid. Aber das wäre wichtig zu wissen. Wenn ich einen zugewiesen Betreuungsplatz absage verliere ich den Rechtsanspruch. Verstehe ich, und ist in Ordnung.Aber für wie lange? Das lauf...


Kein Rechtsanspruch mehr?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe schon wieder eine Frage. Ich bin noch 3 Monate in Elternzeit. Vor der Elternzeit habe ich 4 Tage gearbeitet mit je 9-10 Stunden pro Tag. Die Gemeinde hier hat uns nach ewigen hin und her und Rechtsanspruch stellen etc. jetzt einen Platz angeboten. Bis 16 Uhr. Wir hatten 2 Tage zum Zusagen. Und haben abgeleh...


Rechtsanspruch auf Gruppenbeibehalt in der Kita

Guten Tag, in unserer Kita wurde nachträglich 2 Kindern eine 1 zu 1 Betreuung genehmigt. Zusätzlich werden zwei Vorschulkinder zurück gestellt, was die Gruppe im nächsten Jahr zu groß werden lässt. Nun wurde ich darüber informiert, zwei Kinder in eine jeweils andere Gruppe wechseln müssen. Eins davon sei mein Kind, welches angeblich dadurch auch...


Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz ab 3 Jahren?

Liebe Frau Bader, ich weiß, dass jedes Kind ab 1 Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz hat. Wie ist die Lage, wenn ich meine Kinder zu Hause betreue und ich sie erst mit 3 Jahren in den Kindergarten schicken möchte? Besteht der Rechtsanspruch dann immer noch oder verfällt er mit 3 Jahren? Danke und VG


Rechtsanspruch Kitaplatz von sharing auf täglich

Guten Tag Frau Bader, Unser Sohn hat seit September letzten Jahres einem Sharingplatz in der Kita Mo-Mi 8:00-12:00. Ich würde gerne ab März 24, wenn mein Sohn wird, wieder mehr arbeiten. Wir haben dies bereits im März diesen Jahres angemeldet. Nu wurde uns gesagt, das wir keinen Rechtsanspruch mehr auf einen Ganztagesplatz haben, weil wir ja berei...


Kindergeld rückwirkend einklagen?

Sehr geehrte Frau Bader, Mich würde aktuell interessieren ob ich rückwirkend vom Ex Partner noch meinen Anteil vom Kindergeld einklagen könnte. Wir hatten damals ein Wechselmodell zu gleichen Anteilen. Und mein Ex Partner hat sich damals verweigert mir mein Anteil auszuzahlen ... kann ich mir sowas Jahre später noch einklagen? Danke schon m...


Frage an alle gerne , Kita Rechtsanspruch

Ich bin mir unsicher deshalb hier die Frage Unsere Tochter geht seit Sommer 22 in die Kita, leider war sie bis August diesen Jahres sehr viel krank , sie hat die Mandeln verkleinert bekommen und seit dem ist es besser. Das erste Kita Jahr hat die Kita die Betreuung sehr gut in der Gruppe hinbekommen, kaum Ausfalltage und es kam immer so rüber als...


Rechtsanspruch KiTa Platz

Guten Tag Frau Bader, ich habe folgende Frage: Unsere Tochter, 3J, wechselt demnächst von der Tagesmutter in den Kindergarten (Sommer2024). Wir haben eine Platzzusage vorliegen (45Std Vertrag - andere kürzere Betreuungsverträge werden grundsätzlich auch angeboten). Nun würden wir auch gerne mit der weiteren Kinderplanung starten, aber machen uns...


Verlust Rechtsanspruch Kindergartenplatz

Hallo, wir haben heute für unseren zweijährigen Sohn für unsere drei Wunschkindergärten allesamt Ablehnungen erhalten. Die Rücksprache mit dem Jugendamt ergab, dass nur ein Platz an einem Kindergarten vorhanden ist, der, sagen wir mal höflich formuliert, nicht gerade hochwertig ist. Frage: Wenn wir diesen Platz nun ablehnen, ist dann der Rech...


Kitaplatz einklagen?

Guten Tag Frau Bader,  wir überlegen den Kitaplatz für unseren 3,5 Jahre alten Sohn einzuklagen. Er würde sonst erst mit fast 5 Jahren erst einen Platz erhalten. Uns stellt sich allerdings die Frage: wenn uns ein Platz angeboten wird und wir diesen ablehnen (weil zB die Einrichtung einen sehr schlechten Ruf hat), verlieren wir dann den Rechtsa...